3.3 IFRS-Kennzahlen

3.3.1   IFRS: Inhalt, Ziele

Unter den International Financial Reporting Standards (IFRS) sind jene Rechnungslegungsnormen für die Erstellung eines Jahresabschlusses (mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung u. a.) zu verstehen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassen werden.

Ziel und Anliegen der vom IASB herausgegebenen Dokumente ist es, die Rechnungslegung von Unternehmen weltweit zu harmonisieren, wobei insbesondere die Qualität der Informationen aus der Rechnungslegung für die Anteilseigner (Investoren) verbessert werden soll.

Dies bedeutet aber auch, dass ein Jahresabschluss nach IFRS/IAS weder die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung noch eine Zahlungsbemessungsgrundlage für Gewinnausschüttungen bilden kann.1

Die besondere Bedeutung des IFRS-Normenwerks in Deutschland begründet sich daraus, dass gem. der von der Europäischen Union erlassenen IAS-Verordnung vom 19.07.2002 alle in der EU ansässigen kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem 01.01.2005 verpflichtet waren bzw. verpflichtet sind, den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS aufzustellen.

Die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen haben das Wahlrecht, ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS und den in § 315a Abs. 1 HGB aufgeführten zusätzlichen handelsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen oder den üblichen HGB-Abschluss zu erstellen.

Von Bedeutung ist ferner die Bestimmung in § 325 Abs. 2a HGB, der zufolge es Unternehmen gestattet ist, an Stelle des handelsrechtlichen Einzelabschlusses einen Einzelabschluss nach IFRS offen zu legen.
Wenn Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen sie allerdings für Ausschüttungsbemessungszwecke weiterhin einen handelsrechtlichen Einzelabschluss und für Steuerbemessungszwecke eine Steuerbilanz erstellen.
 


					  Bild 3.04: Bestandteile des IFRS-Abschlusses
Bild 3.04: Bestandteile des IFRS-Abschlusses

Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften eine Angleichung des Inhaltes eines HGB-Abschlusses (nach § 264 HGB) an den Inhalt eines IFRS-Abschlusses bewirkt.

1 Siehe hierzu auch:
COENBERG, A. G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart.
GRÜNBERGER, D.: IFRS 2015: Ein systematischer Praxis-Leitfaden. NWB Verlag, Herne.
KIRSCH, H.: Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS.  NWB Verlag, Herne..