3. Kennzahlen-Lexikon
3310 IFRS: Inhalt, Ziele
Kapitelstart Vorherige Seite Nächste Seite Kapitel 1 Kapitel 23.3 IFRS-Kennzahlen
3.3.1 IFRS: Inhalt, Ziele
Unter den International Financial
Reporting Standards (IFRS)
sind jene Rechnungslegungsnormen für die
Erstellung eines Jahresabschlusses (mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung u. a.) zu verstehen,
die vom International Accounting Standards
Board (IASB) erlassen werden.
Ziel und Anliegen der vom IASB herausgegebenen
Dokumente ist es, die Rechnungslegung von
Unternehmen weltweit zu harmonisieren, wobei
insbesondere die Qualität der Informationen aus
der Rechnungslegung für die Anteilseigner
(Investoren) verbessert werden soll.
Dies bedeutet aber auch, dass ein Jahresabschluss
nach IFRS/IAS weder die Grundlage für die
steuerliche Gewinnermittlung noch eine
Zahlungsbemessungsgrundlage für
Gewinnausschüttungen bilden kann.1
Die besondere Bedeutung des IFRS-Normenwerks
in Deutschland begründet sich daraus, dass gem. der von
der Europäischen Union erlassenen IAS-Verordnung
vom 19.07.2002 alle in der EU ansässigen
kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem
01.01.2005 verpflichtet waren bzw.
verpflichtet sind, den Konzernabschluss in
Übereinstimmung mit den IFRS aufzustellen.
Die
nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen
haben das Wahlrecht, ihren
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS und den
in § 315a Abs. 1
HGB
aufgeführten zusätzlichen handelsrechtlichen Bestimmungen
aufzustellen oder den üblichen HGB-Abschluss zu erstellen.
Von Bedeutung ist ferner die Bestimmung in
§ 325 Abs. 2a HGB, der zufolge es
Unternehmen gestattet ist, an Stelle des
handelsrechtlichen Einzelabschlusses einen Einzelabschluss
nach IFRS offen zu legen.
Wenn Unternehmen von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, müssen sie allerdings für
Ausschüttungsbemessungszwecke weiterhin einen
handelsrechtlichen Einzelabschluss und für
Steuerbemessungszwecke eine Steuerbilanz erstellen.
Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften eine Angleichung des Inhaltes eines HGB-Abschlusses (nach § 264 HGB) an den Inhalt eines IFRS-Abschlusses bewirkt.
1 Siehe hierzu auch: |
COENBERG, A. G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart. |
GRÜNBERGER, D.: IFRS 2015: Ein systematischer Praxis-Leitfaden. NWB Verlag, Herne. |
KIRSCH, H.: Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. NWB Verlag, Herne.. |